Gesundheitsreform und Brillen

Frankfurt. Ab dem 1. Januar 2004 haben nach den Bestimmungen der neuen Gesundheitsreform nur noch unter 18-Jährige Anspruch auf Leistungen ihrer Gesetzlichen Krankenkasse für Brillen. Ausnahmen existieren bei den Erwachsenen lediglich für eine kleine Gruppe von schwer Sehbeeinträchtigten.

Dies hat zwischenzeitlich zu einem Run auf Augenarztpraxen geführt. Verlautbarungen des Berufsverbandes der Augenärzte nach, können Versicherte in diesem Jahr teilweise keinen Termin mehr bekommen.

Wer für sich eine Brillenglasbestimmung durchführen lassen möchte, so der Augenoptikerverband Hessen, könne hierzu unkompliziert selbstverständlich auch einen Augenoptiker seiner Wahl zum Zwecke einer „Verordnung“ aufsuchen.

Wenn sich aus dieser Brillenglasbestimmung des Augenoptikers für den Versicherten noch ein Leistungsanspruch gegenüber seiner Krankenkasse ergibt, können direkt vor Ort beim Augenoptiker alle weiteren Parameter für eine Brille festgestellt und diese für den Versicherten individuell angefertigt werden.




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