Gesundheitsreform und Brillen
Frankfurt. Ab dem 1. Januar 2004 haben nach den Bestimmungen der neuen Gesundheitsreform nur noch unter 18-Jährige Anspruch auf Leistungen ihrer Gesetzlichen Krankenkasse für Brillen. Ausnahmen existieren bei den Erwachsenen lediglich für eine kleine Gruppe von schwer Sehbeeinträchtigten. >> mehr
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